P Konto Freibetrag

Guten Tag,

Ich befinde mich momentan in der Insolvenzeröffnung und mein Insolvenzverwalter hat gesagt, dass ein P Konto Pflicht wäre. Ich hatte vorher aber keine Pfändungen auf dem Konto oder auf meinem Lohn. Bin der Pflicht aber nachgekommen und habe das Kono umgewandelt.

Jetzt habe ich meinen Lohn bekommen, aber ich kann aber nur über den Gesetzlichen Freibetrag verfügen.

Meine Frage: Was kann ich machen, damit ich über das gesamte Pfändungsfreie Einkommen verfügen kann? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, somit habe ich auch keine Möglichkeit, mir einen höheren Freibetrag zu bescheinigen lassen.

Ich hoffe nicht, dass ich jetzt jeden Monat vor Gericht einen Antrag stellen muss.

Mit freundlichen Grüssen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das P-Konto ist jedenfalls bei der Eröffnung der Insolvenz äußerst ratsam, auch wenn es keine konkrete rechtliche Pflicht dazu gibt.
    Sofern der Arbeitgeber aber jetzt monatlich die pfändbaren Einkommensanteile an den Insolvenzverwalter abführt und somit nur unpfändbares Einkommen auf dem Konto eingeht, sollte der Insolvenzverwalter das Konto aus der Insolvenzmasse freigeben. Dann liegt auch keine Pfändung mehr auf dem Konto und man kann über das Guthaben uneingeschränkt verfügen.

    Gibt der Verwalter das Konto nicht frei, muss eine Freigabe beim Insolvenzgericht beantragt werden. Dies muss aber nicht monatlich erfolgen. Falls das Einkommen monatlich schwankt, kann eine sogenannte “Freigabe an der Quelle” beantragt werden (§ 850k Abs. 4 ZPO). Hierbei erhalten Sie in der Regel durch den Rechtspfleger am Insolvenzgericht Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert