wurde über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, bekommen Sie zahlreiche Briefe hierüber vom Insolvenzgericht. Der Eröffnungsbeschluss wird Ihnen ebenfalls zugestellt und stellt einen solchen Nachweis dar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Herr H.,
wurde über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, bekommen Sie zahlreiche Briefe hierüber vom Insolvenzgericht. Der Eröffnungsbeschluss wird Ihnen ebenfalls zugestellt und stellt einen solchen Nachweis dar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht