1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr H.,

    wurde über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, bekommen Sie zahlreiche Briefe hierüber vom Insolvenzgericht. Der Eröffnungsbeschluss wird Ihnen ebenfalls zugestellt und stellt einen solchen Nachweis dar.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert