Privatinsolvenz

Guten Tag,

demnächst werde ich über eine Schuldnerberatung einen Insolvenzantrag stellen und habe hierzu ein paar Fragen auf die ich noch keine richtige Antwort erhalten habe.

Ich fotografiere nebenberuflich und habe hierfür ein Kleingewerbe angemeldet. Darf ich dieses weiterführen und die Kamera, Objektive und Studioblitze behalten oder werden diese vom Insolvenzverwalter gepfändet?

Wie lange geht das “Insolvenzverfahren im eigentlichen Sinne” von der Eröffnung bis zur Aufhebung mit Übergang in die Wohlverhaltensphase, wenn der Insolvenzverwalter alle benötigten Unterlagen erhalten hat.

Dann möchte ich gern noch fragen, ob ich nach Antragstellung meine Steuererklärung noch machen darf, wenn noch keine Insolvenz eröffnet wurde oder ob ich diese dem Insolvenzverwalter überlassen muss?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Besten Dank schon mal im Voraus.

Freundliche Grüße Simone

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei können wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten.

    Zur Beantwortung Ihrer Frage: Allgemein gilt, dass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens alle Vermögensgegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, vom Insolvenzverwalter verwaltet und zur Befriedigung der Gläubiger verwendet werden. Allerdings gibt es auch Vermögensgegenstände, die von einer Insolvenz nicht betroffen sind, wie beispielsweise notwendige Gegenstände des persönlichen Gebrauchs oder Arbeitsmittel, die zur Ausübung des Berufs erforderlich sind.

    Ob Ihre Kamera, Objektive und Studioblitze zur Insolvenzmasse gehören oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Wert der Gegenstände und Ihrem genauen Tätigkeitsbereich als Fotograf*in. Es ist daher empfehlenswert, sich im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung von einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzlei wie der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei beraten zu lassen.

    Gerne können wir Ihre weiteren individuellen Fragen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung zum Thema Insolvenzrecht ausführlicher besprechen. Sie können einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert