Trotz Pfändungsfrei nur Freibetrag ?

Guten Tag zusammen,
gestern wurde mir bei meiner Bank (Sparkasse) erklärt, da ich ein P-Konto habe, ich auch nur den aktuellen Freibetrag zu verfügung habe, obwohl keine Pfändung auf meinem Konto vorliegt.
Die regelung habe sich angeblich anfang 2022 geändert. Ist das so korrekt ?
Danke im vorraus!!!!

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei können wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten.

    Zur Beantwortung Ihrer Frage: Es ist richtig, dass Sie mit einem P-Konto nur den aktuellen Freibetrag zur Verfügung haben, auch wenn keine Pfändung auf Ihrem Konto vorliegt. Ein P-Konto (auch Pfändungsschutzkonto genannt) dient dazu, den Kontoinhaber vor Pfändungen zu schützen und ihm einen unpfändbaren Betrag zur Verfügung zu stellen. Der Freibetrag erhöht sich, wenn der Kontoinhaber Unterhaltsverpflichtungen hat oder mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt lebt.

    Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie gerne einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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