Sehr geehrte Fragestellerin,
das anwaltliche Honorar einer Privatinsolvenz setzt sich aus einem Grundpreis und einem Preis pro Gläubiger zusammen, die Kosten lassen sich daher nicht allgemein beziffern. Die Kosten können in Raten gezahlt werden.
Bei Gewährung von Beratungshilfe ist die anwaltliche Begleitung kostenlos.
Wenden Sie sich mit Ihrer Schuldensituation an uns, so findet eine kostenlose Erstberatung statt, in der Sie uns Ihre finanzielle Ausgangslage schildern können und auch die zu erwartenden Kosten erörtert werden.
Beste Grüße
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das anwaltliche Honorar einer Privatinsolvenz setzt sich aus einem Grundpreis und einem Preis pro Gläubiger zusammen, die Kosten lassen sich daher nicht allgemein beziffern. Die Kosten können in Raten gezahlt werden.
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