Urlaubstage auszahlen / Privatinsolvenz

Guten Tag Herr Kraus,
ich bin in einer Privatinsolvenz – Wohlverhaltenphase – 3 Jahre bis Ende Juni 2024. Da ich Erwerbsminderungsrente erhalte, bekomme ich zusätzlich eine Betriebsrente /Manteltarifvertrag. Deshalb muss mein Arbeitgeber für die vergangenen 2 Jahre meine Urlaubstage zurückstellen, lt. Manteltarifvertrag. Sollte ich jedoch die EM-Rente in eine vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung umwandlen lassen, muss der Arbeitgeber mir die 62 Urlaubstage ausbezahlen. Das kann bis zu 9500 Brutto sein. Wird dies (zum Teil)gepfändet??

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.

MfG

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/ Fragesteller/in
    Urlaubs-Abgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist pfändbar, anders als z.B. Urlaubsgeld, also die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlte Vergütung. Urlaubs-Abgeltung wird als wiederkehrendes Einkommen im Sinne von § 850 ZPO gewertet. Da es bei Ihnen um viel Geld geht, sollten Sie sich beraten lassen.
    Beste Grüße

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