Privatinsolvenz
Mein (autistischer) erwachsener Sohn, ohne eigenes Einkommen ( verheiratet, 3 schulpflichtig Kinder) hatte Schulden aus Studienzeiten.
Er hat sich nun bei der Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz entschieden.
Kann ich ihm mtl. einen Unterhalt in Höhe von ca. 550 Euro zahlen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Insolvenz hat?
Danke für Ihre Antwort.




In der Privatinsolvenz geht es darum, den Schuldner dabei zu unterstützen, seine Schuldenstruktur zu bewältigen und letztendlich schuldenfrei zu werden. Grundsätzlich darf Ihr Sohn monatliche Geldzuwendungen erhalten. Wichtig ist, dass diese Zuwendungen als Unterhalt klassifiziert sind und nicht als Vermögenszuwachs, der von den Gläubigern beansprucht werden kann.
Damit der Unterhalt keine negativen Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren hat, sollte klar vereinbart sein, dass das Geld tatsächlich der Unterstützung des Lebensunterhalts dient. Dabei ist es ebenfalls ratsam, solche Unterhaltszahlungen transparent anzugeben und gegebenenfalls mit dem zuständigen Insolvenzverwalter abzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist zudem wichtig, in regelmäßiger Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter zu stehen, um sicherzustellen, dass alle Regelungen des Insolvenzverfahrens eingehalten werden.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.