Privatinsolvenz 3 Jahre

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

zur Zeit ist es schwierig zu erkennen, wie die genaue Berechnung der 35% – Regelung nach drei Jahren vollzogen wird.
Meine angemeldete Gesamtverschuldung betrug 60.000 EUR, das jährliche pfändbare Einkommen beträgt ca. 8.000 EUR.
Wie wäre Ihre Berechnung des noch zu erbringenden “Kapitals” nach drei Jahren ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    So sollte einer Verkürzung Ihrer Insolvenz nichts im Wege stehen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Entschuldung. Sollten Sie dennoch Beratung oder eine anwaltliche Vertretung benötigen, bieten wir Ihnen selbstverständlich auch ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Wenden Sie sich einfach an unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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