Privatinsolvenz 3 Jahre
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
zur Zeit ist es schwierig zu erkennen, wie die genaue Berechnung der 35% – Regelung nach drei Jahren vollzogen wird.
Meine angemeldete Gesamtverschuldung betrug 60.000 EUR, das jährliche pfändbare Einkommen beträgt ca. 8.000 EUR.
Wie wäre Ihre Berechnung des noch zu erbringenden “Kapitals” nach drei Jahren ?
Sehr geehrter Fragesteller,
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt