Privatinsolvenz

Hallo,
möchte in nächster zeit eine privatinsolvenz durchführen. Nun habe ich im Februar 2015 ein kleines Häuschen geerbt. Beim beantragen des Erbscheins wurde das häuschen mit 40.000 euro angegeben, abzüglich der Beerdigungskosten in Höhe von 3500 Euro. Im Januar wurde eine Eintrgung in Höhe von 35.000 Euro im Grundbuch eingetragen. Ebenfalls das Nißrecht.
Wird dieses Haus ebenfalls verwertet ? In diesem Fall würde ich von der Privatinsolvenz keinen Gebrauch machen.
Für Ihren Rat bedanke ich mich schon jetzt.

mit freundlichen Grüßen

Joachim G.

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