Privatinsolvenz

Moin
Ich hätte da mal eine Frage.
2015 habe ich die Privatinsolvenz abgeschlossen nun will die Agentur für Arbeit noch von mir 15.000 Euro.
Diese Summe hatte ich aber mit in der Insolvenz angegeben.
Jetzt nach Beendigung kommt das Schreiben mit der Forderung soweit ich gelesen habe muss der Gläubiger einen Antrag bei Gericht stellen wegen unerlaubter Handlung.
Hat dieses aber soweit ich weiss nicht gemacht.
Muss ich die Summe nun bezahlen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für ihre Frage.

    Wenn die Agentur für Arbeit die Forderung nicht angemeldet hat, müssen Sie diese nicht begleichen.

    Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn sie unter diesem Rechtsgrund zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind, §§ 174 Abs.2, 302 Nr. 1 InsO.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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