Mietkaution
Wir befinden uns seit einem Jahr in der WVP – können wir bei einem Umzug die Mietkaution ohne Zustimmung des Treuhänders zurückerhalten? Und können wir die aktuelle Kaution auch gegen eine Mietkautionsbürgschaft in der WVP tauschen (falls der Vermieter dem Tausch zustimmt) oder muss hier der Treuhänder seine Zustimmung geben?
Sehr geehrter Fragesteller,
da die Mietkaution einen Vermögenswert darstellt, sind Sie während des Insolvenzverfahrens dazu verpflichtet, den Rückerhalt dieser dem Treuhänder anzuzeigen. Auch bei Abschluss einer Kautionsbürgschaft sollte der Insolvenzverwalter informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt