Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist bei mir eingeleitet . Ich verfüge über ein Einkommen , das die Pfändungsfreigrenze überschreitet . Ich bin EU-Rentner und arbeite ehrenamtlich . Ich würde von meinem Arbeitgeber die von mir vorverauslagten Fahrkosten zurück erstattet bekommen. Zählt dann dieser Betrag (rd. 50 €) auch zu meinem Einkommen ? Dann würde ja das von mir vorverauslagte Fahrgeld auch gleich gepfändet werden oder nicht ?
Habe dazu keine Information im Internet erhalten .
MfG Martin Schützler

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Schützler,

    leider wird auch der Fahrtkostenzuschuss bei der Berechnung des pfändbaren Lohns mitgerechnet.
    Zum nachlesen empfehle ich, in den § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) hineinzuschauen.
    Dieser gibt Aufschluss darüber, was alles zum pfändbaren Lohn gehört.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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