Privatinsolvenz

Mein Frage:
Ich bin seit 2011 in der Privatinsolvenz und meine Frau und ich sind seit unserer Hochzeit (2010) auf Lohnsteuerklasse 4. meine Frau hat seit März 2016 einen Minijob auf 450€ basis.
Jetzt wurde mir berichtet von meiner Insolvenzberaterin das ich meiner Frau unterhaltpflichtig bin. Muss ich deswegen meine Lohnsteuerklasse ändern lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Lars Johannsen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Die Unterhaltspflicht Ihrer Frau wird vom Insolvenzverwalter zur Berechnung des pfändbaren einkommen verwendet. Hierdurch wird eine geringerer Betrag von Ihrem Einkommen gepfändet. Der Änderung der Steuerklasse hat nur steuerrechtliche Folgen. Folglich sollten Sie, wenn Sie mehr als Ihre Frau verdienen, eine Steuerklasse wählen die weniger Abzüge für Sie zur Folge hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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