Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage, Ende Juni 2017 sind meine 6 Jahre um und ich sollte die Restschuldbefreiung bekommen.
Wie lange muss man Geld an den Insolvenzverwalter abführen vom Lohn?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Hacks,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Sobald Sie die Restschuldbefreiung erhalten haben, müssen Sie kein Geld mehr an den Insolvenzverwalter abführen. Zahlungen bezüglich der Verfahrenskosten sind hiervon gesondert zu behandeln. Wenn Sie durch eine Vorauszahlung (vor Eröffnung des Verfahrens) oder durch Ihre pfändbaren Bezüge bereits die Verfahrenskosten bezahlt haben, müssen Sie keine weiteren Zahlungen leisten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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