Nutzungsgebühr für Wohnen im “nichtmehr”-Eigenheim
Guten Tag,
wir befinden uns noch im geöffneten Privatinsolvenzverfahen. Wir hatten ein eigenes Haus welches im Zuge der Insolvenz verkauft wurde. Nach der Insolvenzeröffnung haben wird dort noch 1 Jahr gewohnt. Seit dem Umzug in ein Mietobjekt sind mittlerweile 8 Monate vergangen. Ist es zulässig, daß der Insolvenzverwalter jetzt rückwirkend eine Nutzungsgebühr für dieses Jahr verlangt?
Ich hoffe Sie können uns in dieser Frage helfen.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Sabine Hansen
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!