Privatinsolvenz

Hallo,
Ich und meine Frau müssen aufgrund Familiärer Streitigkeiten und einer Darlehensaufnahme auf das Haus meiner Eltern privatinsolvenz anmelden!! Wie hoch wäre uns Freibetrag mit 2 Kinder die noch nicht volljährig sind??

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Der pfändbare Betrag ist abhängig von Ihrem konkreten Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltspflichten abhängig. Fraglich ist vor allem, ob Ihre Frau ein eigenes Einkommen hat.

    Beispiel: Wenn Sie 2000 Euro verdienen und zwei Unterhaltspflichten haben, sind 80,70 Euro bei Ihnen pfändbar. Wenn Ihre Frau kein Einkommen hat, wäre Sie ebenfalls als unterhaltsberechtigte Person anzusehen und damit wäre bei Ihnen nichts pfändbar.

    Nutzen Sie gerne auch unseren Pfändungsrechner. Dieser ist auf die neue Pfändungstabelle 2017 umgestellt, die seit dem 01.07.2017 gilt. Sie finden den Rechner unter:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

    Gerne können wir Sie bei der Einleitung der Privatinsolvenz unterstützen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin. Wir können in diesem Telefonat alles weitere besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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