Privatinsolvenz

Hallo, ich habe eine Frage ich und mein Mann wir sind in Insolvenz mein Mann, in Privatinsolvenz und ich in Regelinsolvenz. Mein Mann hat versicherungspflichtiges Einkommen von ca. 1550€ im Monat und mich als Unterhaltspflichtige Person muss somit also kein Geld abführen.
Ich habe jetzt auch einen Job und habe ein Nettoeinkommen von 800€ laut meines Insolvenzverwalters muss ich kein Geld in die Insolvenz abführen, da ich unter der Freigrenze liege.
Muss ich nun etwas von meinem Einkommen abführen, weil ich bei meinemMann als Unterhaltspflichtige Person zähle und dadurch nicht soviel verdienen darf.
Und wieviel muss ich dann von meinem Einkommen abführen oderwieviel darf ich zuverdienen, gibtes da auch Freigrenzen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihr Mann ist Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Daher müssen Sie nichts von Ihrem Nettolohn abführen an Ihren Mann oder den Insolvenzverwalter. Grundsätzlich kann Ihr Nettomonatseinkommen beliebig hoch sein. Der entsprechende Pfändungsfreibetrag ändert sich je nach Höhe des Nettomonatseinkommens.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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