Vorzeitiger Beschluss zur RSB braucht > 4 Monate ?

Sehr verehrtes Team, guten Tag.

Ich hätte die Frage ob die Verzögerung, die ich momentan erfahre, normal ist.

Meine Privat-Inso hatte 2012 begonnen, die WVP wäre offiziell Dezember 2018 beendet. Jetzt wurde vom Treuhänder schon im Juli 2017 festgehalten, dass alle Gläubiger zu 100% befriedigt werden konnten.
Auch ein Beschluss zu einer Nachtragsverteilung wurde erteilt, und die Gläubiger sind jetzt seit August 2017 alle bezahlt.

Ende August hat der Treuhänder dem Amtsgericht dann die Schlussrechnung vorgelegt, mit Antrag auf vorzeitige RSB.
Auf dem Sonderkonto befindet sich genug Geld um die Gerichtskosten und die Schlussrechnung des Anwalts zu bezahlen, plus eine Restsumme die wieder an mich ausgekehrt werden kann.

Allerdings gab es jetzt seit dem Brief des Treuhänders vom 25.8.2017 keine Reaktion oder Korrespondenz vom Gericht. Ich habe selbst zweimal schriftlich eine Sachstandsanfrage eingereicht, der Treuhänder seinerseits auch noch mal im November.

Bis jetzt gab es keine Antwort vom AG. Ist dies normal? Und steht mir ein Weg zu um den weiteren Fortgang zu beschleunigen?

Mit freundlichen Grüßen,
SP

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die nicht gezeigte Reaktion des Amtsgerichts ist in der Tat sehr unüblich. Allerdings können auch banale Gründe, wie beispielsweise eine Überlastung des Insolvenzgerichts der Grund hierfür sein. Ich kann Ihnen hier leider auch nur empfehlen eventuell telefonischen Kontakt aufzunehmen, beziehungsweise weiterhin in regelmäßigen Abständen schriftliche Anfragen zukommen zu lassen. Zusätzlich sollten Sie alle Kontaktversuche nachhalten.

    Ich hoffe auf eine baldige Lösung des Problems.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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