Privatinsolvenz

Meine Frage: Gestern war ich bei der Anwältin wegen einer Privatinsolvenz für mich und meinen Mann .
Am Montag werden erstmal die Gläubiger angeschrieben und im Nachhinein die Insolvenz in die Wege geleitet , es gibt noch keine Kontopfändung oder Lohnpfändung also alles noch am Anfang .
Ich hatte mit Mühe die Gläubiger immer bedient !
Nächste Woche kommt das Gehalt von meinem Mann , kann ich darüber noch ganz normal verfügen , da nächste Woche erstmal die Gläubiger angeschrieben werden und es noch keine Insolvenz gibt und somit auch noch keinen Treuhänder , ich will nichts falsch machen und wäre daher um schnelle Antwort dankbar

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    sie können über das Gehalt verfügen, wie sie möchten, allerdings sollten Sie das Geld nicht “verschwenden”. Das bedeutet, dass das Geld lediglich für die allgemeine Lebensführung aufgewendet werden sollte.
    Daher empfehle ich Ihnen jeweils nachzuhalten, für was das Geld ausgegeben worden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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