wivil kan mein frau verdinen wen ich in privatinsolvenz bin

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich darf Ihre Frau so viel verdienen, wie sie möchte.

    Jedoch kommt es für eine Unterhaltsberechtigung Ihrer Frau unter anderem auf die „Unterhaltsbedürftigkeit“ an. Ihrer Frau kommt Ihnen gegenüber nur eine Unterhaltsberechtigung zu, wenn Sie ein geringes Einkommen hat. Eine gesetzlich festgesetzte Grenze gibt es nicht, sollte Ihre Frau jedoch mehr als 800€ monatlich verdienen, so ist regelmäßig nicht von einer Unterhaltsberechtigung auszugehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert