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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich darf Ihre Frau so viel verdienen, wie sie möchte.
Jedoch kommt es für eine Unterhaltsberechtigung Ihrer Frau unter anderem auf die „Unterhaltsbedürftigkeit“ an. Ihrer Frau kommt Ihnen gegenüber nur eine Unterhaltsberechtigung zu, wenn Sie ein geringes Einkommen hat. Eine gesetzlich festgesetzte Grenze gibt es nicht, sollte Ihre Frau jedoch mehr als 800€ monatlich verdienen, so ist regelmäßig nicht von einer Unterhaltsberechtigung auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt