Privatinsolvenz angemeldetet Forderung

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

die Summe meiner ursprünglichen Forderungen waren mit ca. 100.000 EUR beziffert. Diese waren ebenso im Insolvenzantrag definiert. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren wurden allerdings nur 60.000 EUR von den Gläubigern bis zum gesetzten Fristdatum bei dem zuständigen Amtsgericht angemeldet.
Darf davon ausgegangen werden, dass die Differenz nicht mehr nachgefordert werden kann ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    bedauerlicherweise ist gem. § 177 InsO (Insolvenzordnung) die nachträgliche Anmeldung einer Insolvenzforderung möglich. Das lnsolvenzgericht kann einen zusätzlichen Prüfungstermin ansetzen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anordnen, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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