Privatinsolvenz, außergerichtliche Vergleiche

Hallo,
ich bin 54 Jahre jung, gelernter Sped.-Kfm. und ALGII Bezieher. Zur Zeit bin ich gerade in den letzten Vorbereitungen zur Privatinsolvenz. Alle Unterlagen habe ich selbst sortiert sowie alle Gläubiger angeschrieben. Aktuelle Schufa, Boniversum sowie ICD Auszüge liegen mir ebenfalls nach beantragter Selbstauskunft vor. Die aktuelle Geamtschuldsumme dürfte grob gerundet bei 70.000 EURO liegen. Zwei Gläubiger machen fast 50% der Gesamtschulden aus.
Insgesamt waren es 36 Gläubiger. 5 sind bereits durch außergerichtlichen Vergleich bezahlt und erledigt. Weitere 7 Vergleiche sind bestätigt und werden in den nächsten 3 Monaten bezahlt/erledigt. So verbleiben nur noch 24 Gläubiger auf der Gläubigerliste.
Termin bei der Diakonie am 15.07 wurde wegen
Krankheit der Beraterin abgesagt. Warte nun auf neuen Termin. Nach telefonischer Auskünft der Diakonie dauert es ca. 3 Monate bis zur Inso Beantragung. Bis dahin sind dann auch die Vergleiche(jeweils eine Summe als Einmalzahlung; keine Ratenzahlung!) erledigt.

Frage: Ist es zulässig so kurz vor der Inso Schulden durch außergerichtlichen Vergleich zu bezahlen/erledigen? Habe gelesen, das bei außerger. Vergleich alle Gläubiger diesem zustimmen müssen. Es haben aber nicht alle zugestimmt. Alle Gläubiger haben das gleiche Vergleichsangebot erhalten, um eine Bevorzugung auszuschliessen.
Es wurde mir auch geraten die Vergleiche platzen zu lassen, da es sowieso in die Insolvenz geht. Das möchte ich weniger, zum einen um die Insolvenz möglichst schlank zu halten, zum anderen, hoffe ich auf eine neue Anstellung, so das evtl. die Insolvenz verkürzt oder sogar nicht beantragt werden muss.
Wie ist da die akteulle Rechtslage?

Für die Auskunft vielen Dank in Voraus.

Mfg

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    da Sie sich bereits in einem Beratungsverhältnis befinden, können wir Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen. Haben Sie bitte Verständnis hierfür.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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