Privatinsolvenz beendet und jetzt? Schufaeinträge?!

Hallo liebes Anwalt-KG Team,

ich möchte mich bei Ihnen rechtherzlich bedanke, da meine Privatinsolvenz, vorzeitig nach fünf Jahren, endlich mit Erteilung der RSB erteilt wurde! Sie haben für mich die Inso eröffnet und mir auch geraten nach fünf Jahre einen Antrag auf vorzeitige Beendung zu stellen und was soll ich sagen….Es hat alles super funktioniert, seit letzter Woche bin ich wieder frei….oder auch nicht?!
Die Inso ist beendet, die RSB wurde erteilt, die Schufa hat den Eintrag RSB wurde erteilt erstellt und die ehemaligen Gläubigerforderungen wurden alle mit beglichen gekennzeichnet.
Leider habe ich erfahren, dass dies alles die nächsten drei Jahre so stehen bleibt und auch der Score, der gerade bei neun, anstatt der erhofften 100 bzw. 95-98 % liegt, bei katastrophalen neun Prozent bleibt. Sprich obwohl alles erfolgreich durchlebt und beendet wurde, wird sich in den nächsten drei Jahren absolut gar nichts für mich ändern, da die Schufa trotzdem schlecht bleibt. Das sehe ich doch richtig oder?
Es gibt im Internet etliche RA die Ihre Dienste für gutes Geld anbieten und meinen, dass dank einen neuen Urteils des LG in Frankfurt, es möglich sei, die drei Jahre Wartezeit zu umgehen und gleich wieder eine Blütenweiße Schufa zu erhalten. Was meinen Sie dazu, ist das tatsächlich so einfach möglich oder gibt es auch hier schwarze Schafe?
Ausserdem habe ich gehört, dass ab nächstes Jahr anscheinend das komplette Schufaverfahren in Deutschland nur noch drei Jahre gehen soll? Stimmt das und hätte dass dann auch Auswirkungen auf die “Drei Jahre Schufa danach”.
Vielen Dank für Ihre Hilfe ohne Sie hätte ich das ganze Verfahren nicht so leicht beenden können. Vielen Dank nochmal an das ganze Team!!!

4 Kommentare
  1. Rolf P. .
    says:

    Letztendlich bedeutet das Ende der Inso (egal ob auf 5 oder 6 Jahre oder sogar 3 wenn man das Geld dafür hat), nichts anderes, als das man sein Einkommen/Lohn/Gehalt wieder voll und ganz für sich alleine hat und nichts mehr gepfändet wird. Die Kreditwürdigkeit und das bedeutet, Girokonten eröffnen, Kreditkarten bekommen, Kredite bekommen, Handyverträge, alle Arten von Verträgen bei denen der Verkäufer/Bank eine Schufaauskunft einholt, bleibt weiterhin schlecht und zwar für DREI JAHRE nach Beeendigung der Insolvenz! Solange bleibt man weiterhin Kreditunwürdig. Das ist eigentlich Betrug, in meinen Augen! Eigentlich bedeutet das, das eine Inso immer 6 oder 8 oder 9 Jahre geht (normale Dauer PLUS Schufaeinträge die stehen bleiben) und DASS kann nicht richtig sein!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr P.,

      ich stimme Ihnen zu, dass der negative Schufa-Eintrag eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Aber nicht alle Arten von Verträgen werden einem Betroffenen deshalb verwehrt. Manche Firmen schauen nicht bloß auf den Schufa-Eintrag.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Bayern-iv
    says:

    Super Frage, die mich ab Januar (Beendigung der 6 Jahre IV) ebenfalls beschäftigt. Die Schufa schafft es das Thema immer wieder für sich positiv und für die ehemaligen Schulnder negativ zu beantworten d.h. es bleibt 3 – in meinem Fall aufgrund Kalenderregelung – sogar fast 4 Jahre
    bei dem negativen Eintrag. Warum wird dies nicht schon längst auf die max. 6 Monate nach beendigung verkürzt? Das ich 6 Jahre lang alle Rechnungen (auch ohne Vorauskasse) pünktlich bezahlt habe und keine neue Schulden gemacht habe, fliesst ebenfalls nicht in die Bewertung ein. Wann schiebt hier endlich jemand der Schufa einen Riegel vor?

  3. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    erst einmal vielen Dank, wir freuen uns sehr, dass Ihre Entschuldung mit unserer Hilfe reibungslos ins Rollen gekommen ist.
    Bezüglich des Schufa-Eintrags ist es leider so, dass unsere Kanzlei aktuell keine Kapazitäten frei hat, um diese Fälle zu bearbeiten. Wir erarbeiten aber gerade den optimalen Ablauf der Bearbeitung von Verfahren gegen die Schufa und hoffen, in Kürze auch entsprechende Fälle übernehmen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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