Privatinsolvenz – Einkommen
Meine Frage lautet, wenn ich neben meinem Einkommen, netto sind das nach Abzug des pfändbaren Teils ca. 1400 Euro. Ich habe vor, mich nach einem Nebenjob umzuschauen. I.d.R. wären das zusätzlich monatl. 450 Euro.Einkommen
Wie wird dann vorgegangen/gepfändet? Wird von 1850 Euro gepfändet?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
es werden beide Netto-Verdienste addiert und davon der pfändbare Teil berechnet. Zur genauen Bestimmung können Sie auch unseren Pfändungsrechner nutzen: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt