Privatinsolvenz – Einkommen

Meine Frage lautet, wenn ich neben meinem Einkommen, netto sind das nach Abzug des pfändbaren Teils ca. 1400 Euro. Ich habe vor, mich nach einem Nebenjob umzuschauen. I.d.R. wären das zusätzlich monatl. 450 Euro.Einkommen
Wie wird dann vorgegangen/gepfändet? Wird von 1850 Euro gepfändet?
Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es werden beide Netto-Verdienste addiert und davon der pfändbare Teil berechnet. Zur genauen Bestimmung können Sie auch unseren Pfändungsrechner nutzen: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert