Privatinsolvenz – hat Gläubiger einen Titel

Guten Tag,
ein Gläubiger hat vor dem Prüfungstermin im Insolvenzverfahren mir durch eine unerlaubte Handlung die Restschuldbefreiung versagt, vorher hatte dieser Gläubiger keinen Titel gegen mich mit Zwangsvollstreckung, sondern nur normal angemahnt und die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben.
Frage: Hat der Gläubiger dadurch das es jetzt im Insolvenzverfahren über das Gericht läuft jetzt automatisch einen Titel gegen mich?
Frage: Wenn ich Widerspruch gegen den Gläubiger einlege, kann dann das ganze Verfahren gestoppt werden?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sollte einer Ihrer Gläubiger unbegründet die Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet haben, empfehlen wir Ihnen dagegen Widerspruch einzulegen. Sollte der Gläubiger hiernach nicht nachvollziehbar nachweisen können, dass die Forderung aus unerlaubter Handlung besteht, wird Ihnen für diesen Betrag die Restschuldbefreiung gewehrt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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