Gläubiger wirft grobe Fahrlässigkeit vor

Guten Tag,
befinde mich im Insolvenzverfahren kurz vorm Prüfungstermin. Das Amtsgericht Hamburg hat mir geschrieben das mir einer meiner Gläubiger die Restschuldbefreiung versagt auf Grund von einer vorsätzlich unerlaubten begangenen Handlung. Es handelt sich um ein Inkassounternehmen.
Frage:
Kann ich es ohne Widerspruch weiterlaufen lassen oder verklagen die mich dann?
Habe ich die Möglichkeit später den Betrag in Raten zu zahlen, kleinere Summe?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

2 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Versagung der Restschuldbefreiung in Bezug auf einzelne Forderungen bedeutet, dass diese Forderung dann aus dem Insolvenzverfahren herausgenommen wird und die Verbindlichkeit weiterbesteht.

    Sollten Sie also der Versagung nicht widersprechen, besteht die Verbindlichkeit “neben” dem Insolvenzverfahren weiterhin. Allerdings wirkt auf diese Forderung ein Vollstreckungsverbot, so dass der Gläubiger erst nach der Insolvenz vollstrecken kann.
    Dadurch kann es auch für Sie möglich sein mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung neben der Insolvenzpfändung zu vereinbaren. Diese Zahlung müsste dann aber aus ihrem unpfändbaren Einkommen erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

  2. Towerhamburg
    says:

    Achso es wäre noch dazu zu berichten das es bei mir eine Schuldnerberatung mit Rechtsanwalt gemacht hat, Vergleich und Insolvenzantrag.

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