Privatinsolvenz in England / Fra
hallo,
habe vor längerer Zeit einen Bericht im TV,3Sat über die Geschäfts/Privatinsolvenz als Deutscher in England,bzw. Frankreich gesehen und dauert dort "NUR" 1 Jahr,vorrausgesetzt man hat seinen Wohnhauptsitz dort…
Hallo Michael,
es trifft in der Tat zu, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren in England (sog. England Insolvenz) nur 1 Jahr dauert. Wir beraten einige unsere in diesem Verfahren und begleiten eine Antragstellung. Es ist besonders wichtig, sich an die wichtigsten Schritte des englischen Insolvenzverfahrens zu halten, um in dieser kurzen Zeit zur Restschuldbefreiung zu kommen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen zum Wohnsitz (COMI) – rufen Sie uns gerne kostenfrei an.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt