Stillegung / Weiterführung

Sehr geehrter Herr Kraus,
Ich betreibe einen Handwerksbetrieb im Dachbereich und habe erhebliche Verbindlichkeiten bei der Bank für die meine Frau eine Bürgschaft übernommen hat und die wir bislang auch bezahlen konnten. Da diverse Kunden nun Gewährleistungsforderungen geltend machen für die die Haftpflichtversicherung nicht einstehen will da sie der Meinung ist die Schäden stammten aus nicht versicherten Risiken sehe ich das Risiko von bis zu 300000€ in Regress genommen zu werden was ich nicht bezahlen kann. Ich suche nun nach einer Möglichkeit meinen Betrieb abzuwickeln, zu übergeben oder was auch immer um meine Frau zu schonen Ihr gehören das Betriebsgebäude und ein wesentlicher Teil der Ausstattung) und einem eventuellen Nachfolger die Risiken abzunehmen die durch eine Betriebsübernahme auf Ihn übergehen würden. Eventuell denke ich an eine Beendigung des Betriebes und eine Neugründung durch den Nachfolger der die Geräte mieten könnte und der mich als technischen Geschäftsführer einstellen müsste da er nicht über die Handwerksrechtlichen Voraussetzungen ( Meisterbrief) verfügt.
Gruß aus dem Süden

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo Achim,

    grundsätzlich ist die Gründung einer Auffanggesellschaft durch eine Vertrauensperson und ihr entsprechender Betrieb mit dem Schuldner als Angestellter ein empfehlenswerter Weg, um eine selbstständige Tätigkeit beizubehalten. Es ist auch in der Tat so, dass grundsätzlich ein Meisternachweis nicht zwingend vom Betriebsinhaber geführt werden muß – insoweit könnten Sie als angestellter Meister die Geschäfte der Auffanggesellschaft auch im Normallfall weiterführen.

    Inwieweit Ihre Ehefrau von den Schulden verschont bleibt, muss anhand der individuellen Schudenstruktur untersucht werden. Rufen Sie uns dazu gerne unverbindlich an.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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