Privatinsolvenz Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Ich arbeite im Restaurant meiner Eltern als Restaurantfachfrau und mein Gehalt liegt unter der pfändbaren Grenze. Der Treuhänder hat nun die Gläubiger dazu angehalten, beim Insolvenzgericht zu beantragen, dass mir die Restschuldbefreiung verwehrt wird. Kann ich gezwungen werden, den elterlichen Betrieb zu verlassen, wie kann ich mich verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Lijo

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    es kommt darauf an, wie viel in der Regel eine Person mit Ihrer Ausbildung in Ihrer Region durchschnittlich in einer Vollzeitstelle verdient. Hierzu werden normalerweise bestimmte Statistiken zu Rate gezogen, um zu beurteilen, ob Ihr Einkommen dem Durchschnitt entspricht.
    Da Ihr Arbeitgeber ein naher Familienangehöriger ist, prüft der Insolvenzverwalter in diesem Fall besonders gründlich, ob es Ihnen evtl. doch möglich wäre, eine besser bezahlte Tätigkeit anzunehmen. Leider ist es mir in diesem Rahmen nicht möglich, verbindlich einzuschätzen, ob eine Versagung der Restschuldbefreiung tatsächlich in Frage kommt. Allerdings sollten Sie sich bemühen, nachzuweisen, dass Ihr Einkommen auch bei einer anderen Arbeitsstätte nicht oberhalb des Pfändungsfreibetrags liegen würde und somit keine Benachteiligung der Gläubiger gegeben ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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