Ich lebe mit meinem Sohn 20 Jahre alt zusammen dieser zieht jedoch in ein paar Monaten aus.ich bekomme jetzt einen Freibetrag von 1620 Euro wie hoch ist mein Unterhalt für ihn und wie viel Geld bekomme ich Dan noch als freibetrag
es kommt darauf an, ob Ihr Sohn ein eigenes Einkommen haben wird. Wenn er noch kein Einkommen hat, so sind Sie weiterhin unterhaltspflichtig und Ihr Sohn gilt als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Sollte Ihr Sohn ein eigenes Einkommen haben, so könnte dies angerechnet werden und Ihr Sohn zur Hälfte oder gänzlich unberücksichtigt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt darauf an, ob Ihr Sohn ein eigenes Einkommen haben wird. Wenn er noch kein Einkommen hat, so sind Sie weiterhin unterhaltspflichtig und Ihr Sohn gilt als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Sollte Ihr Sohn ein eigenes Einkommen haben, so könnte dies angerechnet werden und Ihr Sohn zur Hälfte oder gänzlich unberücksichtigt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht