Privatinsolvenz /p-konto

Guten Tag!
Ich befinde mich momentan knapp ein halbes Jahr in der Privatinsolvenz, gepfändet wird direkt vom Arbeitgeber bzw wird direkt den pfändbaren Teil einbehalten vom Gehalt, jetzt meine Frage zwecks p-konto, ist es jetzt noch notwendig ein p-konto zu haben oder kann man das jetzt wieder umwandeln lassen? Da wie gesagt schon vom mein Gehalt gepfändet wird vom insolvenzverwalter.
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen freuen
Mfg T.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr T.,

    ein P-Konto braucht wegen des Vollstreckungsschutzes (§ 89 InsO) im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht geführt zu werden. Es kann sich jedoch anbieten, das P-Konto beizubehalten, falls bereits eine Pfändung auf dem Konto liegt und diese nicht aufgehoben wurde. Denn dann kann trotz des Vollstreckungsverbots “versehentlich” eine Pfändung auf dem Konto stattfinden. Das Rückholen von zu Unrecht überwiesenen Geldern kann dann Umstände bereiten oder fehlschlagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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