Privatinsolvenz / Regelinsolvenz
Darf ich vor Beantragung einer Insolvenz Gläubiger mit geringen Forderungen (unter 500,–) vollständig befriedigen, um z.B. die Grenze von 19 Gläubigern zu erreichen?
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
hiervon ist dringend abzuraten, da Sie damit einen Gläubiger unzulässigerweise bevorzugen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht