Privatinsolvenz / Regelinsolvenz
Mein Frau und ich haben u.a. aus einer im Jahre 2017 aufgelösten GbR Verbindlichkeiten, die wir nicht mehr zurückzahlen können. Wir sind beide angestellt mit jeweils einem Einkommen unter 1.700,– € netto. Es sind jeweils weniger als 19 Gläubiger.
Was trifft dann zu: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz
Bei Regelinsolvenz: Sind das dann 3 Verfahren (Ehefrau, Ehemann, GbR) oder nur 2 Verfahren? (Ehefrau, Ehemann).
Sind wir uns gegenseitig unterhaltspflichtig und kann deswegen jeder für den anderen einen Pfändungsfreibetrag geltend machen?
Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank.
Sehr geehrter Herr Z.,
wir beraten Sie gerne auf Ihrem Weg in die Insolvenz. Je nach Sachlage, sind mehrere Insolvenzen erforderlich, um schuldenfrei zu werden. Gerne können Sie sich von uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung am Telefon informieren lassen und ggf. eine anwaltliche Begleitung in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 6777 00 55.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht