Privatinsolvenz / Regelinsolvenz

Darf ich vor Beantragung einer Insolvenz Gläubiger mit geringen Forderungen (unter 500,–) vollständig befriedigen, um z.B. die Grenze von 19 Gläubigern zu erreichen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    hiervon ist dringend abzuraten, da Sie damit einen Gläubiger unzulässigerweise bevorzugen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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