Sehr geehrte Fragestellern,
das kommt auf die Höhe an. Erziehungsrenten sind als Sozialleistungen wie Arbeitseinkommen pfändbar. Es wird aber nur ein Teil der Bezüge gepfändet, denn es sind Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO einzuhalten, derzeit 1.259,99 €. Unterhalb davon wird nicht gepfändet werden.
Beste Grüße
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Sehr geehrte Fragestellern,
das kommt auf die Höhe an. Erziehungsrenten sind als Sozialleistungen wie Arbeitseinkommen pfändbar. Es wird aber nur ein Teil der Bezüge gepfändet, denn es sind Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO einzuhalten, derzeit 1.259,99 €. Unterhalb davon wird nicht gepfändet werden.
Beste Grüße