Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung
Guten Tag,
befinde mich seit drei Jahren in der Privatinsolvenz, im Angestelltenverhältnis und bin privat krankenversichert. Nun möchte ich meinen Tarif in der Krankenversicherung ändern ( Wechsel in einen höherwertigen Tarif ). Durch den höheren Tarif würde sich der Pfändungsanteil vermindern. Ist das eine Obliegenschaft die ich dem Insolvenzverwalter melden muß ?
Sehr geehrter Fragesteller,
nach unserer Rechtsauffassung stellt dies keinen Verstoß gegen Ihre Obliegenheiten dar, sofern ein sachlicher Grund für den Wechsel in einen höheren Tarif besteht. Sollte kein sachlicher Grund – beispielsweise eine chronische Erkrankung, welche einer besonderen Absicherung bedarf – bestehen, könnte darin eine Benachteiligung der Gläubiger liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt