Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Guten Tag,

befinde mich seit drei Jahren in der Privatinsolvenz, im Angestelltenverhältnis und bin privat krankenversichert. Nun möchte ich meinen Tarif in der Krankenversicherung ändern ( Wechsel in einen höherwertigen Tarif ). Durch den höheren Tarif würde sich der Pfändungsanteil vermindern. Ist das eine Obliegenschaft die ich dem Insolvenzverwalter melden muß ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nach unserer Rechtsauffassung stellt dies keinen Verstoß gegen Ihre Obliegenheiten dar, sofern ein sachlicher Grund für den Wechsel in einen höheren Tarif besteht. Sollte kein sachlicher Grund – beispielsweise eine chronische Erkrankung, welche einer besonderen Absicherung bedarf – bestehen, könnte darin eine Benachteiligung der Gläubiger liegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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