Sacheinlage als Stammkapital

Guten Tag,
ich möchte zwei GmbH gründen eine Holding und eine vermögensvewaltende Immobilien-GmbH (Tochter). Wenn ich jetzt, in einem Notartermin, das Haus (z.B. 500.000€) erwerbe, es als Stammkapital in die Tochter einbringe und dann diese als Stammkapital in die Holding einbringe, wie hoch sind die Notragebühren?

Ist es ein Problem (Herausfallen der Stammeinlage), wenn die Holding diese erste Tochter verkauft oder die Tochter das erste Haus(ggf. noch Aktien hat um weiter vermögensverwaltend zu sein) verkauft, ausreichende Kassenbestände von mehr als 25000€ vorausgesetzt?

Zahlt die Holding nur auf 5% der Gewinnausschüttung oder bei Verkauf der Holding nur auf 5% des Gewinns Körperschafts- und Gewerbesteuer?
Lässt sich das weiter reduzieren indem die Holding auch ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, sodass sie nur Körperschaftssteuer auf die 5% zahlen muss, auch wenn sie mehrere Töchter pro Jahr aufbaut und verkauft?

Schöne Grüße
Johannes

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank zunächst für Ihr Interesse. Bei der Gründung einer Holding-Struktur sind viele Einzelheiten zu beachten, weswegen wir Ihnen am besten in einem telefonischen, kostenlosen, Erstberatungsgespräch helfen können. Rufen Sie uns dazu einfach an, oder schreiben Sie uns eine Email.

    Zu Ihrer Gründungsidee gilt zunächst zu beachten, dass die Muttergesellschaft immer vor der Tochtergesellschaft gegründet werden muss, sodass das Haus als Stammkapital in die Mutter eingebracht werden müsste. Dann wäre jedoch die Mutter GmbH Eigentümerin, weswegen diese Gründung Ihrem Vorhaben zuwider laufen würde.
    Weiterhin gilt bei der Besteuerung der Holding: Auf Gewinnausschüttungen der Mutter-GmbH fallen die gewöhnlichen Steuern an. Die Begünstigung mit einer Besteuerung von nur 5% gelten nur für Ausschüttungen der Tochter an die Mutter, oder beim Verkauf einer Tochtergesellschaft.

    Ich hoffe wir konnten Ihnen bereits weiterhelfen und freuen uns wieder von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus

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