Privatinsolvenz und Studium

Hallo, ich mache seit September diesen Jahres ein Fernstudium (berufsbegleitend), dieses dauert 1 1/2 Jahre. Jetzt habe ich die Berechnung nach Antrag auf Förderung bekommen und in diesem steht drin das ich von der KfW ein Schreiben bekomme mit Antrag auf Bafög -> Darlehen. Darf ich dies im Sinne des Studiums überhaupt beantragen und bekommen?! Oder laufe ich Gefahr dass das Insolvenzverfahren beendet wird?! Freue mich auf Antwort!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich hindert Sie die Insolvenzordnung nicht daran neue Verbindlichkeiten aufzunehmen. Wenn Sie Verbindlichkeiten aufnehmen, dann sollten Sie nur dafür Sorge tragen, dass Sie diese auch bezahlen können. Diese Verbindlichkeiten werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, da es sich um “neue Verbindlichkeiten” handelt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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