Unterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist, kann ein Insolvenzverwalter anordnen das der Partner nicht mehr Unterhaltspflichtig ist oder nicht? Oder entscheidet das Insolvenz Gericht darüber, auf Antrag des Insolvenzverwalters? Muss ein rechtskräftiges Urteil vorliegen?
MfG andi910
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zur Berechnung der pfändbaren Beträge verpflichtet. Es muss daher kein Urteil vorliegen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass der pfändbare Betrag nicht korrekt berechnet wurde, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt