Privatinsolvenz und Unterhalt

Hallo, bisher konnte mir noch niemand auf meine Frage adäquat antworten:
Ich befinde mich nun seit Herbst 2012 in der Privatinsolvenz. Mein Sohn ist als unterhaltsberechtigte Person anerkannt. Ich zahle einen festgelegten Unterhalt, der damals ( 2002) festgelegt wurde für meinen Sohn, der volljährig (=24 Jahre) ist und alleine lebt, seine Mutter ist gestorben. Eine Ausbildung und Studium hat nicht geklappt. Anfang diesen Jahres hat er bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit angefangen und eine 2 jährige Ausbildung zum Informatiker dort bei der Bundeswehr angefangen.
Ich zahle immer noch meinen Unterhalt, er verdient natürlich auch als Zeitsoldat.
Einen Fragebogen habe ich bis heute nicht von meinem Insolvenzverwalter bekommen, noch nicht einen. Ich sende jeden Monat meinen Gehaltsnachweis an meinen Insovenzverwalter und er teilt mir mit, was von meinem Netto pfändbar ist und das überweise ich dann auf das Insolvenzkonto. Muss ich auf meinen Insolvenzverwalter zugehen und Ihm das Einkommmen meines Sohnes offenlegen oder den Unterhalt für meinen Sohn einstellen und dieses dem Insolvenzverwalter mitteilen ?
Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.
MfG Lupo_60

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. In dem von Ihnen beschriebenen Fall empfehle ich Ihnen Ihren Insolvenzverwalter zu kontaktieren und über die Ausbildungsverhältnisse Ihres Sohnes zu informieren. Evtl. sind Sie Ihren Sohn, durch seine Ausbildung und dem damit verbundenen Gehalt, nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
    Durch das Unterdrücken dieser Information könnten Sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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