Privatinsolvenz Voraussetzung

Privatinsolvenz Vorraussetzung

Hallo Herr Kraus,

welche Voraussetzungen muss man erfüllen um die Privatinsolvenz zu
beantragen?
Wovon hängt es ab, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht?
Ich bin 53 Jahre und arbeitslos. Mein Schuldenberg (fast 20.000 Euro) klingt
wahrscheinlich nicht so hoch, aber ich weiß nicht wie ich es abbezahlen
soll.
Was geschieht mit meinen gesammelten Vollstreckungs- und Mahnbescheiden?

Bin für hilfreiche Tipps überaus dankbar.

Kristina

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo Kristina,

    dieser Situation sehen sich viele gegenübergestellt und 20.000 € sind beträchtliche Schulden, die einer Bereinigung bedürfen!

    Die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz sind, dass Sie (1) zahlungsunfähig sind, (2) keine selbstständige Tätigkeit ausüben und (3) bei einer ggf. früher ausgeübten Selbstständigkeit nicht mehr als 19 Gläubiger haben. 

    Wenn dies der Fall ist, können Sie eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen.

    Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie selbstredend Privatinsolvenz beantragen. Ein Einkommen ist keine Voraussetzung der Privatinsolvenz. Ein großer Teil unserer Mandanten bezieht Arbeitslosengeld! Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird auch bei einem niedrigen Einkommen eröffnet – dazu stellen wir einen Stundungsantrag. Die Verfahrenskosten werden dann vom Staat vorgestreckt und 3 Jahre nach Ende der Privatinsolvenz erlassen, wenn sich Ihre Einkommenssituation nicht bessern sollte.

    Um jetztige Pfändungen usw. brauchen Sie sich im Insolvenzverfahren nicht mehr zu kümmern. Es gilt, um Pfändungen usw. vorzubeugen, schnellstmöglich zu handeln, damit man in das Verfahren kommt, welches einen umfassenden Pfändungsschutz bietet.

    Ich hoffe Sehr, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben!

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

     

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