Privatinsolvenz…Wohlverhaltensphase…vorzeitig in Rente mit Abzüge

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit Juni 2013 in der Privatinsolvenz. Die Wohlverhaltensphase endet am 26.06.2019.
Seit dem 23.03.2017 habe ich einen Grad der Behinderung von 50(fünfzig).
Ich arbeite bereits seit 2014 nur noch täglich 6 Stunden ( GdB 30). Ich könnte aufgrund der Behinderung bereits dieses Jahr mit Abzüge in Rente gehen. Dies möchte ich zwar nicht, aber ich würde gerne Mitte bis Ende 2018 in Rente gehen, habe da natürlich auch Abzüge. Müsste natürlich dann auch dementsprechend frühzeitig bei meinem AG kündigen ( 4 Monate Kündigungsfrist) . Ich bin 1956 geboren und bin seit 1974 (Ausbildung) bis heute ständig beschäftigt gewesen. Besteht für mich die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen oder gefährde ich meine Restschuldbefreiung damit.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.
Vielen herzlichen Dank

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