Autokauf
Meine Frau und ich lassen uns Scheiden.I der Ehe hat meine Frau ein zweitwagen auf raten gekauft.Durch die Trennung will meine Frau die Raten nicht mehr bezahlen.
In einem Gespräch mit ihr haben wir ein schreiben aufgesetzt und beiderseitigen unterschrieben das ich die raten frau das Auto übernehme.
Ist das schreiben rechtskräftig?
Mfg J.Schumacher
Sehr geehrter Herr Schumacher,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann an dieser Stelle keine Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit in Ihrem konkreten Fall durchführen, da mir die Vertragsunterlagen nicht vorliegen. Grundsätzlich kann eine einvernehmliche, schriftlich festgehaltene Übertragung des Eigentums am Kraftfahrzeug rechtskräftig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt