Privatinsolvenz / Wohneigentum

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine 3,5 Eigentumswohnung (Wert ca. 105000 Euro). Restschuld derzeit ca. 77000 Euro. Kann ich die Wohnung bei einer Privatinsolvenz behalten und muss ich diese verkaufen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Dennenmoser,

    vielen Dank für Ihre Frage. In der Insolvenz fließt grundsätzlich Ihr pfändbares Vermögen der sog. Insolvenzmasse zu. Diese dient dazu, die Forderungen der Gläubiger möglichst vollumfänglich zu tilgen. Immobilien stellen grundsätzlich einen Teil Ihres Vermögens dar und würden in der Insolvenz zwangsversteigert. Danach wird der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen. In einigen wenigen Konstellationen lassen sich Immobilien retten. Ggf. sollten wir Ihre Situation genauer erörtern.

    Vereinbaren Sie doch über unsere Hotline: 0221 – 6777 00 55 ein kostenfreies, telefonisches Beratungsgespräch.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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