Fallbeispiel: Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft

Herr Lehmann möchte ein Restaurant eröffnen, das ist sein lang ersehnter Traum. Er findet die passende Lokalität, 40 Sitzplätze, Rheinblick, rot-weiß gestreifte Markise. Der frühere Wirt ist alt geworden, er sucht einen Nachfolger.
Seinen Gästen will Herr Lehmann französiche Küche anbieten mit ausgewählten Weinen. Herr Lehmann kennt sich gut aus, er besuchte einen Sommelier-Kurs und pflegt engen Kontakt zu einem Winzer aus dem Elsass.
Was Herr Lehmann fehlt, ist das Kapital – wir sprechen von einer beinahe sechsstelligen Summe. So viel geben die Ersparnisse leider nicht her, an einer Bank führt kein Weg vorbei. Die hohen Zinsen müssen in Kauf genommen werden, das ist Herr Lehmann sein Traum wert.
Bei der Bank hält man Herr Lehmanns Konzept für vielversprechend, die Risiken für überschaubar. Doch die Summe ist nicht gering, die Bank verlangt Sicherheiten.
Nur hat Herr Lehmann nicht viel. Keine Immobilie, die man verpfänden könnte, keine finanzkräftigen Freunde, die bereit wären, sich für die Rückzahlung zu verbürgen. Allerdings hat Herr Lehmann eine langjährige Lebensgefährtin, Frau Becker. Und Frau Becker glaubt an Herr Lehmann und seine Idee. Eigentlich widersrebt ihr dieser Gedanke, aber bevor die ganze Sache platzt, wäre sie bereit, gemeinsam mit Herr Lehmann den Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Zwar arbeitet Frau Becker nur Teilzeit in einem Reisebüro für 950,00 Euro brutto im Monat, bei der Bank ist man jedoch der Auffassung, sich auf diese Weise hinreichend abzusichern. Der Darlehensvertrag wird geschlossen.
Leider läuft es bei Herr Lehmann nicht gut. Die Gründe für das Scheitern lassen sich nicht genau ermitteln. Fakt ist, Herr Lehmann kann das Darlehen nicht mehr bedienen, die Schulden steigen ihm über den Kopf, Herr Lehmann meldet Insolvenz an.
Die Bank wendet sich an Frau Becker und fordert sie zur Zahlung auf, die monatliche Rate beträgt 750 Euro. Was soll Frau Becker jetzt tun?

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