Privatinsolvenz (WVP)

Guten Tag, ich befinde mich in der WVP meiner Privatinsolvenz. Zur Zeit habe ich einen Job in einem sensiblen Sicherheitsbereich. Da ich befürchte, dass ich meinen Job verliere wenn der TH sich bei meinem Arbeitgeber meldet, habe ich den Arbeitgeber noch nicht dem TH bekanntgegeben. Allerdings übersende ich dem TH meine Gehaltsabrechnung (Arbeitgeber ausgeblendet). Weiter habe ich eine P-Bescheinigung über 1703,21 €. Mein Gehalt beträgt 1499,73 € netto. Kann ich verhindern, dass der TH meinen Arbeitgeber kontaktiert, oder bin ich auf jeden Fall verpflichtet den Arbeitgeber zu benennen?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet dem Insolvenzverwalter, auf Nachfrage, den Arbeitgeber zu nennen. Ob der Verwalter hiernach den Arbeitgeber kontaktiert oder nicht, steht im Ermessen des Verwalters.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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