Privatinsolvenzeröffnung = Wohlverhaltensperiode

Hallo,

Meine Insolvenz ist eröffnet,
Das Gericht entschied ich erhalte Restschuldbefreiuung wenn ich nicht gegen diese Parargraphen verstoße und meine Obliegenheiten erfülle.
Was heißt das jetzt?
Ich bin schon in der Wohlverhaltensphase?
Ich habe noch nichts vom Insolvenzverwalter gehört.
Zudem wurde nichts gepfändet etc da ich angegeben habe ich brauche mein Auto (wert 500 euro) für meine Ausbildung die bald startet (Im Schichtdienst).
Die Gläubiger sollen sich bis zum Datum beim Insolvenzverwalter melden und so weiter.
Heißt dies ich muss dem Verwalter jetzt nur über Änderungen berichten?
Ich verstehe das alles nicht so genau und im Internet findet man dazu auch nichts hilfreiches.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist nicht davon auszugehen, dass für Sie bereits die Wohlverhaltensperiode begonnen hat. Vielmehr dürfte vorerst die Verfahrenseröffnung erfolgt sein. Zum genauen Ablauf empfehlen wir Ihnen diesen Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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