Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Wir, d.h. mein Mann und ich müssen wohl oder übel in die Privatinsolvenz. Die Unterlagen (Summen, Anz.d.Gläubiger) sind nun zusammengetragen.

Ich selbst komme nun in die Arbeitslosigkeit ( ~370.-Euro) und mein Mann hat ein Netto-Einkommen von 1.170.- Euro – damit hätten wir die Möglichkeit auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.

Wer stellt diesen Antrag?
Können Sie, mit der Beauftragung der PI diesen stellen?

Mfg.
Daisy

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich wird der Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt. Damit wir Sie gezielt beraten können, können Sie gerne ein kostenloses Erstberatungsgespräch unter folgender Nummer vereinbaren: 030 – 577 026 33. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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