Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Wir, d.h. mein Mann und ich müssen wohl oder übel in die Privatinsolvenz. Die Unterlagen (Summen, Anz.d.Gläubiger) sind nun zusammengetragen.
Ich selbst komme nun in die Arbeitslosigkeit ( ~370.-Euro) und mein Mann hat ein Netto-Einkommen von 1.170.- Euro – damit hätten wir die Möglichkeit auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Wer stellt diesen Antrag?
Können Sie, mit der Beauftragung der PI diesen stellen?
Mfg.
Daisy
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich wird der Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt. Damit wir Sie gezielt beraten können, können Sie gerne ein kostenloses Erstberatungsgespräch unter folgender Nummer vereinbaren: 030 – 577 026 33. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler