Pfändung

Hallo,
ich arbeite als Verkäuferin in Teilzeit mit einem brutto 707,38€. Ich bekomme Mankogeld, was die Firma seid neuestem mit dem Gehalt ausbezahlt. Es waren jetzt gerade mal 9,-€ , was die Firma an mein Insolvenzverwalter geschickt hat (Vermerk Pfändung).
Meine Frage dazu.
Ist das Rechtens? Ich liege damit ja nicht unbedingt über der Freigrenze.
Mit freundl. Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    da sog. Mankogeld einen untrennbaren Gehaltsanteil darstellt, wird es nicht etwa wie eine einmalige Bonusauszahlung behandelt, sondern muss dem monatlichen Gehalt zugerechnet werden.
    Wenn Sie insgesamt unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegen, darf eine Pfändung grundsätzlich nicht stattfinden (es sei denn, es handelt sich um eine Unterhaltspfändung).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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