raus aus der Insolvenz nach 3 Jahren

Sehr geehrtes Team,
mein Mann ist in der Privatinsovenz mit ca.87.000€ Schulden und 9 Gläubiger. Er hat eine monatliche Lohnpfändung von zwischen 600€- 650€, die an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.Meine Frage ist, ist er nach 3 Jahren aus der Insolvenz? Wer entscheidet das ? Muss man einen Antrag dafür stellen oder läuft das ganz automatisch? Wenn es so wäre , wäre es sehr schön.
Danke für ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    um eine verkürzte Insolvenz durchlaufen zu dürfen, muss Ihr Mann bestimmte Bedingungen erfüllen.
    Eine Verkürzung auf 3 Jahre erfolgt, wenn er in den ersten 36 Monaten 35% der Forderungen der Gläubiger sowie die Verfahrenskosten tragen kann.

    Unter folgendem Link finden Sie einen Rechner, der den für die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre notwendigen Betrag ausgeben wird:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-2014-reform-des-insolvenzverfahrens-2014-verkurzung-der-dauer-der-privatinsolvenz-auf-3-jahre/

    Ausgehend von den von Ihnen angegebenen, pfändbaren Beträgen, wird Ihr Mann leider nicht die Bedingungen für eine verkürzte Insolvenz erreichen. Es wäre jedoch möglich, den Differenzbetrag von einer dritten Person zu erhalten um so die geforderte Summe zu erreichen. In jedem Fall muss dieser Umstand sowohl mit dem Insolvenzverwalter, als auch mit dem zuständigen Insolvenzgericht abgesprochen werden. Ihr Insolvenzverwalter wird Ihnen gerne mitteilen, wie genau in einem solchen Fall vorzugehen ist. Treten Sie ruhig an ihn heran.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert